Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2023

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme an dem Netzwerk sowie sonstigen Dienstleistungen für Mitglieder der Executives‘ Global Network – Deutschland GmbH („EGN Deutschland“) wie im Folgenden beschrieben:
Seit 1992 bietet das Executives‘ Global Network maßgeschneiderte Peer Groups für Führungskräfte und Spezialisten. Durch Austausch von Fachthemen und Erfahrungen in einem vertraulichen Rahmen schafft EGN Deutschland persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Mehrwert für die Teilnehmer und deren Unternehmen. Im Vordergrund steht der diversifizierte Austausch der Teilnehmer zu Herausforderungen als Funktionsträger bzw. Führungskraft in Unternehmen.

1. Geltungsbereich, Änderungen

1.1 Diese AGB regeln exklusiv das Verhältnis zwischen EGN Deutschland und dem jeweiligen Unternehmen als Mitglied des Netzwerks der EGN Deutschland („Mitglied“). Eigene allgemeine Vertragsbedingungen des Mitglieds gelten auch dann nicht, wenn EGN Deutschland ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 EGN Deutschland kann diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen für die Zukunft ändern. EGN Deutschland wird das Mitglied über Änderungen der AGB mit einer Frist von wenigstens sechs (6) Wochen im Voraus informieren. Widerspricht das Mitglied den Änderungen nicht, gelten die Änderungen als vom Mitglied akzeptiert. EGN Deutschland wird das Mitglied in der Information über die geplanten Änderungen auf das Widerspruchsrecht sowie die Folge der Nichtausübung des Widerspruchsrechts hinweisen.

(a) Eine Änderung der AGB ist darüber hinaus jederzeit zulässig, wenn diese notwendig ist, um geltendes Recht einzuhalten (z.B. aufgrund von Gesetzesänderungen). EGN Deutschland wird das Mitglied über solche Änderungen rechtzeitig informieren.

(b) EGN Deutschland kann diese AGB nicht ändern, soweit dies für das Mitglied unzumutbar ist.

2. Zustandekommen der Mitgliedschaft; Repräsentant

2.1 Nur juristische Personen können Mitglied bei EGN Deutschland werden.

2.2 Mitglieder werden durch natürliche Personen bei EGN Deutschland vertreten, die jeweils die Leistungen für das Mitglied in Anspruch nehmen können („Repräsentant“). Repräsentanten vertreten das Mitglied ausschließlich in Belangen der Mitgliedschaft bei EGN Deutschland. Bei Wechsel bzw. Abberufung eines Repräsentanten gemäß Ziff. 2.5 endet die Vertretung für das Mitglied.

2.3 Die Mitgliedschaft zwischen dem Mitglied und EGN Deutschland kommt zustande durch Zusendung einer offiziellen Begrüßungsmail mit Registrierungslink für die Mitgliedschaft durch EGN Deutschland an die vom Mitglied angegebene E-MailAdresse (Angebot). Das Mitglied nimmt das Angebot durch Aktivierung des Mitgliedskontos über den Registrierungslink an. Das Mitglied erhält elektronisch das Passwort für den Mitgliederbereich von EGN Deutschland. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Erhalt des Passwortes.

2.4 Das Mitglied wird beim Abschluss der Mitgliedschaft durch den Repräsentanten vertreten. Das Mitglied versichert, dass der Repräsentant über die notwendige Vertretungsmacht verfügt.

2.5 Das Mitglied kann die Person des Repräsentanten jederzeit mit Zustimmung von EGN Deutschland austauschen, wobei EGN Deutschland die Zustimmung nicht unbillig verweigern darf. Ferner kann das Mitglied die Person des Repräsentanten jederzeit abberufen. Austausch und Abberufung müssen EGN Deutschland in Textform vorab mitgeteilt werden.

2.6 Im Fall des Austausches enthält die Mitteilung das Datum des Austausches, den Namen, die Funktion und die Kontaktdaten, einschließlich E-Mail-Adresse des neuen Repräsentanten. Das Mitglied trägt Sorge dafür, dass der Repräsentant für die Vertretung im Rahmen der Mitgliedschaft geeignet ist. Sofern erforderlich, wird
EGN Deutschland die Zuteilung zu der bisherigen Peer Groups aufheben und erneut vornehmen. Ein Anspruch auf Besuch der bisherigen Peer Group besteht in diesem Fall nicht, auch nicht für den Zeitraum bis zur Neuvornahme.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Vertragsgegenstand ist die Mitgliedschaft bei EGN Deutschland. Der Leistungsumfang der Mitgliedschaft bei EGN Deutschland („Leistungsumfang“) ist in der Anlage Leistungsumfang beschrieben.

3.2 EGN Deutschland kann den Leistungsumfang nach billigem Ermessen anpassen, soweit dies für das Mitglied nicht unzumutbar ist. Technisch notwendige Änderungen sowie Anpassungen aufgrund zwingender rechtlicher Verpflichtungen stellen keine Änderung des Leistungsumfangs nach dieser Ziffer dar.

4. Pflichten des Mitglieds

4.1 Das Mitglied darf die Zugangsdaten zum geschlossenen Mitgliederbereich bzw. zur EGN App nicht an Dritte weitergeben und vor unberechtigter Kenntnisnahme durch Dritte schützen. Erlangt das Mitglied Kenntnis davon, dass seine Zugangsdaten Dritten zur Kenntnis gelangt sind und/oder unberechtigt genutzt wurden, teilt es diesen Umstand unverzüglich EGN gegenüber in Textform mit.

4.2 Das Mitglied ist verpflichtet, den Repräsentanten über die Regelungen dieser AGB zu informieren und sichert zu, dass der Repräsentant die Regelungen dieser AGB entsprechend einhalten wird.

4.3 Das Mitglied wird bei Inanspruchnahme der Dienste des Leistungsumfangs keine gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstoßende Äußerungen oder Verhaltensweisen vornehmen, einschließlich unerwünschter Werbung (sowohl gegenüber EGN Deutschland als auch gegenüber anderen Mitgliedern) und insbesondere keine beleidigenden, anstößigen, rassistischen oder diskriminierenden Äußerungen tätigen und/oder Rechte von anderen Mitgliedern oder Dritten, einschließlich Namens-, Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrechten verletzen („unerlaubte Beiträge“). Unerlaubte Beiträge anderer Mitglieder kann das Mitglied jederzeit an EGN Deutschland, service.de@egn.com oder zusätzlich für
das internationale Netzwerk an die von EGN benannte Stelle nach dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken melden.

4.4 Jedes Mitglied hat gegenüber EGN Deutschland im Rahmen der Anmeldung seine wahre Identität preiszugeben, ausschließlich zutreffende Angaben zu machen und diese bei Änderungen entsprechend nachträglich zu korrigieren.

4.5 Das Netzwerk von EGN Deutschland lebt von der aktiven Teilnahme eines jeden Mitglieds. Das aktive Einbringen der Mitglieder ist für die Funktion des Netzwerks wünschenswert. Jedes Mitglied wird daher versuchen, im Rahmen seiner zeitlichen und fachlichen Möglichkeiten dem Netzwerk, insbesondere bei der Beantwortung von EGN Deutschland vermittelten Fragen anderer Mitglieder, behilflich zu sein.

4.6 EGN Deutschland trägt bei Peer Group Meetings und Weiterbildungsmaßnahmen dafür Sorge, dass Mitglieder die vertraglichen Vereinbarungen dieser AGB einhalten. Das Mitglied wird die Regeln von EGN Deutschland einhalten und den Anweisungen von Mitarbeitern und/oder Vertretern von EGN Deutschland insofern Folge leisten.

5. Laufzeit und Beendigung der Mitgliedschaft

5.1 Die Mitgliedschaft beginnt mit Annahme des Angebots durch das Mitglied gemäß der Regelung in Ziff. 2.3.

5.2 Die Laufzeit der Mitgliedschaft beträgt ein (1) Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn keine der Parteien die Mitgliedschaft kündigt (jeweils das „Mitgliedsjahr“).

5.3 Die Mitgliedschaft kann durch das Mitglied oder EGN Deutschland mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Ende des Mitgliedsjahres durch Kündigung beendet werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich oder in Textform unter Angabe von der vollen Firmierung, Angabe des Repräsentanten und Angabe der Peer Group an die vom Mitglied hinterlegte E-Mail oder Postadresse bzw. durch das Mitglied an die von EGN Deutschland im Impressum angegebene E-Mail oder Postadresse. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang bei EGN Deutschland maßgeblich.

5.4 Beide Parteien können die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund jederzeit fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt etwa vor, wenn ein Mitglied wiederholt seine Pflichten nach Ziff. 4 schuldhaft verletzt oder mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags mehr als drei (3) Monate in Verzug ist. Ferner liegt ein wichtiger Grund vor, wenn eine Partei ihre Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß Ziff. 7 verletzt.

5.5 EGN Deutschland hat das Recht, die Mitgliedschaft eines Mitglieds auszusetzen, falls ein Mitglied seine Pflichten nach Ziff. 4 schuldhaft verletzt und die Pflichtverletzung trotz Aufforderung durch EGN Deutschland nicht unterlässt.

5.6 Innerhalb der ersten sechs (6) Monate der Mitgliedschaft kann das Mitglied die Mitgliedschaft bei Nichtgefallen jederzeit durch Erklärung gegenüber EGN Deutschland schriftlich oder in Textform beenden. EGN Deutschland zahlt dem Mitglied in diesem Fall bereits geleistete Mitgliedsbeiträge gemäß Ziff. 5.8 zurück. Voraussetzung dafür ist die einmalige Teilnahme am Peer-Group-Meeting innerhalb dieser Zeit. Die Mitgliedschaft endet in diesem Fall mit Zugang der Erklärung bei EGN Deutschland.

5.7 Das Mitglied zahlt fällige Beträge, einschließlich Mitgliedsbeiträgen, per SEPA Lastschriftmandat oder SEPA-Überweisung auf das Konto von EGN Deutschland bei der Danske Bank A/S – Zweigniederlassung Hamburg, IBAN DE38 2032 0500 4989 1702 44, BIC DABADEHH. Die Mandatsreferenz wird gesondert mitgeteilt. Ein Einzug des Mitgliedsbeitrags erfolgt nicht vor dem in dieser Mitteilung zur Mandatsreferenz genannten Datum.

5.8 Erstattungen werden durch EGN Deutschland ausschließlich über das
Zahlungsmittel vorgenommen, das bei der Zahlung verwendet wurde. Ist dies nicht möglich, nimmt EGN Deutschland die Erstattung auf das von dem Mitglied angegebene alternative Zahlungsmittel vor.

6. Nutzerinhalte

6.1 „Nutzerinhalte“ bezeichnet alle Daten, Bilder, Beiträge, Äußerungen, Mitteilungen oder sonstigen Inhalte, die Mitglieder im Rahmen des Leistungsumfangs gegenüber einem Dritten, anderen Mitgliedern oder EGN Deutschland mitteilen, veröffentlichen oder sonst zugänglich machen. Nutzerinhalte dürfen keine unerlaubten Beiträge enthalten und/oder gegen diese AGB verstoßen. Jedes Mitglied ist für seine Nutzerinhalte ausschließlich selbst verantwortlich. Sämtliche über den Zugang des Mitglieds eingestellten Inhalte und/oder Mitteilungen werden dem Mitglied zugerechnet, solange es nicht nachweist, dass seine Zugangsdaten von Dritten unberechtigt und ohne ein Verschulden des Mitglieds genutzt wurden.

6.2 Das Mitglied räumt EGN Deutschland das Recht ein, Nutzerinhalte im Rahmen des Leistungsumfangs unentgeltlich, örtlich und zeitlich unbegrenzt zu nutzen, einschließlich des Rechts, Nutzerinhalte öffentlich wiederzugebenen und/oder zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, über Netzwerke (auch drahtlos) zu verbreiten, umzuarbeiten für andere Medien und/oder zu übersetzen (d.h. insbesondere zur Nutzung im Members‘ Universe und zur Zurverfügungstellung von Inhalten des Mitglieds für andere Mitglieder oder Mitglieder von EGN). Eine
Veröffentlichung von Nutzerinhalten außerhalb des Netzwerks von EGN Deutschland bzw. EGN findet nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Mitglieds statt (z.B. im Rahmen eines Berichts oder einer Publikation).

6.3 EGN Deutschland hat das Recht, Nutzerinhalte ganz oder teilweise zu entfernen, wenn EGN Deutschland hierzu verpflichtet ist oder davon ausgeht, hierzu verpflichtet zu sein. Ferner darf EGN Deutschland nach Beendigung der Mitgliedschaft Nutzerinhalte ganz oder teilweise entfernen.

7. Vertraulichkeit, Datenschutz

7.1 EGN Deutschland verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den Informationen in der Datenschutzerklärung.

7.2 Nutzerinhalte anderer Mitglieder, Dokumente, personenbezogene Daten anderer Mitglieder und andere Informationen, die EGN Deutschland dem Mitglied im Rahmen des Leistungsumfangs zur Verfügung stellt und/oder zugänglich macht, stellen vertrauliche Informationen dar.

7.3 Informationen sind nicht vertraulich, wenn sie

(a) ggf. auf andere Weise als durch eine unzulässige Offenlegung durch das Mitglied öffentlich geworden sind oder bei einer staatlichen Stelle eingereicht wurden und für die Öffentlichkeit zugänglich sind;

(b) dem Mitglied zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Verletzung oder Übertretung einer Vertraulichkeitsvereinbarung, bekannt sind oder sich rechtmäßig im Besitz des Mitglieds befinden;

(c) anschließend von einem Dritten, von dem das Mitglied begründeter Weise annimmt, dass dieser Dritte keiner Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber EGN Deutschland unterliegt und rechtmäßig über die Informationen verfügt, die dem Mitglied zur Kenntnis gebracht werden oder in Besitz des Mitglieds gelangen; und/oder

(d) vom Mitglied unabhängig von jeglichen vorherigen Offenlegungen vertraulicher Informationen entwickelt werden.

7.4 Ausgenommen insoweit gesetzlich vorgeschrieben, darf das Mitglied während oder nach der Mitgliedschaft jegliche vertraulichen Informationen nicht ohne die vorherige Zustimmung von EGN Deutschland offenlegen und hat diese streng vertraulich zu behandeln.

7.5 Alle schriftlichen Materialien und Unterlagen mit vertraulichen Informationen, die das Mitglied im Rahmen der Mitgliedschaft erhält, waren und bleiben ausschließliches Eigentum von EGN Deutschland und/oder anderer Mitglieder und/oder von Lieferanten oder gegebenenfalls Dritten.

8. Verantwortlichkeit, Haftung

8.1 Mit Ausnahme der Weiterbildungsangebote stellt EGN Deutschland keine Inhalte zur Verfügung und/oder beteiligt sich an der Kommunikation zwischen den Mitgliedern. EGN Deutschland prüft insbesondere nicht anlasslos Nutzerinhalte und macht sich Nutzerinhalte durch die technische Veröffentlichung im geschlossenen Mitgliederbereich nicht zu Eigen.
8.2 EGN Deutschland haftet gegenüber dem Mitglied nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1 Überträgt EGN Deutschland sein Angebot und zugleich die Verträge mit den Mitgliedern auf einen Dritten, so ist das Mitglied berechtigt, den Vertrag innerhalb von sechs (6) Wochen nach Erhalt der Mitteilung über den Wechsel des Vertragspartners außerordentlich zu kündigen. Kündigt das Mitglied innerhalb dieser Frist nicht, so gilt dies als Zustimmung zu der Vertragsübernahme. EGN Deutschland wird die Mitglieder zu Beginn der Frist auf die Bedeutung der unterlassenen Kündigung hinweisen.

9.2 Auf Verträge zwischen dem Mitglied und EGN Deutschland findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

9.3 Sofern es sich beim Mitglied um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen EGN Deutschland und dem Mitglied Hamburg.

9.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien werden die ungültige oder undurchführbare Bestimmung durch eine Regelung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der entfallenen Bestimmung möglichst von Anfang an nahekommt.

Anlage Leistungsumfang

Zugang zum Netzwerk: Die Mitgliedschaft umfasst die Teilnahme am Netzwerk von EGN Deutschland sowie den Zugang zum globalen Netzwerk von EGN Group A/S. Das regionale Netzwerk in Deutschland sowie das globale Netzwerk dienen der Interaktion der Mitglieder untereinander.
Zugang zum EGN Members‘ Universe: Jedes Mitglied kann sich mit den Zugangsdaten zum geschlossenen Mitgliederbereich sowie in der mobilen Anwendung von EGN Group
A/S (Members‘ Universe“) anmelden. Das Members‘ Universe wird für gängige (mobile) Betriebssysteme zur Verfügung gestellt und unterliegt den gesonderten Nutzungsbedingungen von EGN Group A/S. EGN Deutschland verwendet das Members‘ Universe, um den Mitgliedern den Zugang zum globalen Netzwerk von EGN Group A/S zu ermöglichen. Mitglieder können ausschließlich über das Members‘ Universe mit anderen Mitgliedern des globalen Netzwerks weltweit Kontakt aufnehmen und die Profile aller Mitglieder aufrufen.

Zugang zu einer Peer Group: Das Netzwerk von EGN Deutschland ist in verschiedene, thematisch strukturierte Peer Groups unterteilt. Peer Groups dienen der regionalen und organisatorischen Zuordnung von Mitgliedern. Jedes Mitglied ist für die Dauer der Mitgliedschaft einer Peer Group zugeordnet. Ein Wechsel der Peer Group ist auf Anfrage jederzeit möglich. Peer Groups werden von EGN Deutschland zusammengestellt. Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Peer Group besteht nicht. Bei einem Austausch eines Repräsentanten wird die Zuordnung des entsprechenden Mitgliedes zu einer Peer Group durch EGN Deutschland erneut überprüft und der veränderten Interessenlage gegebenenfalls angepasst. Nur Mitglieder einer Peer Group können an den Meetings der Peer Groups teilnehmen und erhalten Zugang zu dem jeweiligen Peer Group-Bereich im geschlossenen Mitgliederbereich. Vor dem Beitritt zu einer Peer Group benötigen alle neuen Mitglieder die Zustimmung der Mitglieder aus der Gruppe. Dadurch wird ausgeschlossen, dass Kunden, Lieferanten oder Wettbewerber der gleichen Peer Group angehören. So kann EGN Deutschland offene und konstruktive Gespräche sicherstellen.

Zugang zu Weiterbildungsangeboten: Jedes Mitglied kann an Weiterbildungsangeboten von EGN Deutschland teilnehmen. Diese werden regelmäßig angeboten, wobei Themen und Frequenz sowie inhaltliche Ausgestaltung der Weiterbildungsangebote von EGN Deutschland festgelegt werden.